2021...Eröffnung einer Büro-Zweigstelle in Chieming am Chiemsee
						
						
						
						2015...Mitglied im 
						Landesverband Bayern der öffentlich bestellten und 
						vereidigten sowie 
						qualifizierten Sachverständigen e. V
						
						
						
						2009...Öffentliche Bestellung und Vereidigung 
					als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und 
						unbebauten Grundstücken durch die Industrie- und 
					Handelskammer für München und Oberbayern 
						
						
						
						2005...freiberufliche Tätigkeit 
						
						
						
						2003 - 2005...Mitarbeit im
						Referat Immobilienbewertung beim 
					Genossenschaftsverband Bayern sowie
					Studium an der Deutschen Immobilien Akademie in Freiburg und
						Hamburg;
					Abschluss: Diplom Sachverständiger (DIA) für die Bewertung 
					von bebauten
					und unbebauten Grundstücken, für Mieten und
						Pachten 
						1993 - 2002...Architekturstudium in Weimar und Innsbruck; 
						Abschluss:  
						Diplom Ingenieur
						
						
						
						Die öffentliche Bestellung und Vereidigung...
						
						Die Bezeichnung 
						»Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht 
						geschützt. Auch Gutachter, die nicht ausreichend 
						qualifiziert sind, bezeichnen sich oft als 
						Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um 
						wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, 
						sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche 
						Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, 
						dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders 
						qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte 
						Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und 
						unparteiisch zu handeln. Ein neutrales Gutachten eines 
						öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen 
						stärkt zugleich den Ruf und die Position des 
						Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein 
						unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil 
						sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich 
						bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter 
						bevorzugt beauftragt - so verlangen es die 
						Prozessordnungen deutscher Gerichte.
						Um die öffentliche Bestellung 
						zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen 
						Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit 
						unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten 
						Bestellungskörperschaft (Industrie- und Handelskammern, 
						Handwerkskammern, Architektenkammern etc.).  Darüber hinaus werden diese 
						Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig 
						und persönlich geeignet sind. Nur dann dürfen sie das 
						begehrte Qualitätssiegel führen. 
						Die Eigenschaften und die 
						Arbeitsweise eines öffentlich bestellten und vereidigten 
						Sachverständigen können daher mit folgenden Stichworten 
						beschrieben werden:
						
						
						Besondere Fachkunde, 
						Unparteilichkeit, Gewissenhaftigkeit, Weisungsfreiheit
						
					
                Rundstempel der öffentlich bestellten und vereidigten 
					Sachverständigen