Bewertungsobjekte  
						
						Eigentumswohnungen  
						 
			Ein- und Mehrfamilienhäuser  Wohn- und
			Geschäftshäuser Unbebaute 
			Grundstücke Bürogebäude Industriegebäude Betreiberimmobilien  
						 
			Rechte an 
						Grundstücken Erbbau Landwirtschaft
						
						Bewertungsanlässe 
						 Steuersachen Kaufpreisaufteilungen Vererbung Zwangsversteigerung Betreuungen Pflichtteilsergänzung 
						 
						  Auftraggeber 
						
						Privatpersonen Steuerberater Rechtsanwälte Betreuer Makler Banken Gerichte
						
						
						
						
						
						Vom Erstkontakt zum fertigen Gutachten
					
						
						
			
						
						
					
						Nehmen Sie mit uns 
					Kontakt mittels Telefon oder E-Mail auf, denn vorab lässt 
					sich klären, 
					welche Anforderungen Sie haben und wie wir 
					Ihnen weiterhelfen können. Es ist grundsätzlich 
					notwendig das Bewertungsobjekt zu besichtigen. 
						Hierfür vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin bei dem 
						wir eine  
						Ortsbesichtigung durchführen. 
						
						
						
						In der Folge werden die notwendigen 
						Unterlagen zwischen dem 
					Auftraggeber und dem
					Sachverständigen ausgetauscht oder 
					durch den Sachverständigen bei der jeweiligen Behörde 
					angefordert.   
					
					Was Kostet 
						ein Gutachten
					
						Die Honorierung für Gutachten richtet sich 
					überwiegend nach der  
						
						jeweils aktuellen Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern zur 
					Immobilienbewertung.  Auch pauschale Honorarvereinbarungen 
						sind möglich.